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Spezialisierung - So konkret wie möglich!

Unterscheidbarkeit von Anwälten

16. November 2021
Max Pschiebel
Max Pschiebel
CEO

Unterscheidbarkeit von Dienstleistungen

Wie erhalte ich Aufträge?

Sämtliche Dienstleister stehen vor der Herausforderung, sich von ihren Wettbewerbern zu unterscheiden und potenziellen Kunden ihren individuellen Mehrwert nahezubringen.

Was macht meine Dienstleistung einzigartig? Welche Nische(n) kann ich besetzen? Inwiefern wird meine Expertise bereits von der Konkurrenz abgedeckt, wie viel Wettbewerb herrscht generell auf meinem Gebiet und wo habe ich eventuell ein Alleinstellungsmerkmal?

Im Ergebnis: Warum sollte der Kunde mir den Auftrag erteilen und nicht jemand anderem?

Unterscheidbarkeit von Anwälten

Die Suche nach Alleinstellungsmerkmalen

Auch Anwältinnen und Anwälte stehen vor dieser Herausforderung. Sie überzeugen Rechtsuchende, dass sie der bestmögliche Berater für das jeweilige Mandat sind.

In der Theorie gibt es im Anwaltsberuf einerseits ausreichend Möglichkeiten, um sich von der “Konkurrenz” abzuheben: Fachanwaltstitel, Publikationen, eine Promotion, etc.

Juristen können auf der kanzleieigenen Homepage über sich schreiben, über Suchmaschinen und Anwaltsportale gefunden werden und auch berufliche Netzwerke wie LinkedIn bieten mittlerweile eine gute Gelegenheit, die eigene Expertise bekanntzumachen oder eine eigene Marke aufzubauen.

Andererseits müssen sich Berater bei diesen Methoden weiterhin von ihren Kolleginnen und Kollegen abheben. Das ist bei ca. 165.000 deutschlandweit zugelassenen Anwälten, davon gut 45.000 Fachanwälten, kein leichtes Unterfangen. Die genannten Möglichkeiten der Abgrenzung werden daher durch die schiere Masse an Beratern eingeschränkt.

Beispielhaft gibt es aktuell deutschlandweit knapp 11.000 Fachanwälte für Arbeitsrecht. Inwiefern unterscheidet sich also die eigene arbeitsrechtliche Expertise von der Beratung durch einen anderen Fachanwalt? Wie kann ein potenzieller Mandant wissen, welcher Fachanwalt der beste Berater für seinen konkreten Einzelfall ist? Wie können Anwälte ihre Beratungsleistungen auch überregional erfolgreich anbieten?

Während wir darüber hinaus in der Medizin regelmäßig die Spezialisierung von Ärzten auf ein ganz spezifisches Fachgebiet beobachten, sehen wir in der Juristerei häufiger den entgegengesetzten Drang zur Generalisierung: Der Anwalt ist zwar Fachanwalt, z.B. für Strafrecht, würde im Zweifel aber auch ein arbeitsrechtliches oder baurechtliches Mandat annehmen. Daher werden auch arbeitsrechtliche und baurechtliche Beratungsgebiete auf die Kanzleiwebseite geschrieben. Ein potenzieller Mandant sieht zwar die Beratungsgebiete, kann aber oft nicht erkennen, wie intensiv sich der Berater tatsächlich mit den jeweiligen Rechtsgebieten beschäftigt hat und welche konkreten Fälle er bereits beraten hat. Daraus folgend kann er die Expertise von Anwälten auch nicht untereinander vergleichen.

Daher reicht es nicht aus, nur theoretisch ein Alleinstellungsmerkmal zu haben. Die spezielle Expertise muss auch in der Praxis gegenüber potenziellen Mandanten kommuniziert werden. Heute geschieht das hauptsächlich durch den Auftritt auf der kanzleieigenen Webseite oder einem Profil bei Anwaltsportalen oder Branchenführern.

Sichtbarkeit im Internet

Begrenzte Aufmerksamkeit auf Suchmaschinen und Anwaltsportalen

Bei einem Suchmaschinenauftritt ist die Aufmerksamkeit allerdings sehr begrenzt: Die Chance, als Fachanwalt z.B. unter den 20 organischen Suchergebnissen auf den ersten zwei Google-Seiten zu landen, ist verschwindend gering.

Wie soll Google erkennen, welche Webseiten Verbrauchern den meisten Mehrwert bieten? Viele Webseiten sind im Wesentlichen gleich aufgebaut, die Angaben unterscheiden sich kaum, und Anwälte werden meist lediglich durch ihren Namen und den Ort ihrer Kanzlei voneinander abgegrenzt. Google kann sich somit frei und zufällig aussuchen, welcher Fachanwalt empfohlen wird. Darüber hinaus kann Google erhebliche Summen für finanzierte Suchergebnisse verlangen.

Selbst wenn Rechtsuchende nicht nur ein Rechtsgebiet, sondern darüber hinaus nach einem Anwalt in der Nähe ihres Wohnsitzes suchen, erhöht das nicht unbedingt die Chance, über Suchmaschinen gefunden zu werden. So kommt eine Suche nach “Fachanwalt Arbeitsrecht München” zu knapp 2,2 Mio. Suchergebnissen, und auch eine Suche nach “Fachanwalt Steuerrecht Stuttgart” auf 175.000 Ergebnisse.

Bleibt weiter der Auftritt auf einem der aktuell bestehenden Anwaltsportale. Doch auch hier wird die individuelle Klasse von Anwälten durch die schiere Masse an Profilen überschattet: So sind auf der Plattform Anwalt.de allein 250 Anwälte für Arbeitsrecht aus München registriert. Diese Anwälte werden in zufälliger Reihenfolge schlicht aufgelistet. Konkretere Angaben als “Fachanwalt für Arbeitsrecht” enthält das Portal nicht. Über diesen Weg kann ein einzelner Anwalt somit auch potenziellen Mandanten kaum seine individuelle Expertise sowie seine Alleinstellungsmerkmale bewusst machen.

Match My Lawyer

Unsere Plattform zur Bewusstmachung der individuellen Expertise des Anwalts

Aus diesen Gründen entwickeln wir eine eigene Plattform zur besseren Sichtbarkeit und Unterscheidbarkeit von Anwälten: Match My Lawyer.

Match My Lawyer unterscheidet sich in einigen Bereichen von den bestehenden Angeboten:

Zunächst wird Match My Lawyer keine offene Registrierung haben. Wir registrieren eine begrenzte Anzahl an Anwälten und die Anmeldung erfolgt nur auf Einladung oder Weiterempfehlung.

Match My Lawyer wird daher auch keine 250 Anwälte aus München führen. Wir bieten unseren Nutzern ein gewisses Monopol auf ihre Expertise. Wenn Sie bei uns als Experte für die Haftung von Organen juristischer Personen registriert sind, haben Sie nicht zu befürchten, dass wir einige weitere Anwälte mit diesem Expertengebiet bei uns registrieren.

Nicht zuletzt sind unsere Expertengebiete so konkret wie möglich gefasst. Bei Match My Lawyer werden Mandanten nicht “Fachanwälte für Arbeitsrecht” untereinander vergleichen müssen, sondern sie erhalten eine exakte Auflistung, wer der passende Experte z.B. für Abfindungen, einen Betriebsübergang oder vielleicht auch die Reichweite eines Wettbewerbsverbots ist.

Damit liegt unser Fokus auf der Präsentation der individuellen Expertise von Anwälten:

Haben Sie gerade zur betrieblichen Altersversorgung publiziert? Sehr gerne nehmen wir Ihre Veröffentlichung bei uns auf.

Haben Sie bereits mehrmals Mandanten zu virtuellen Mitarbeiterbeteiligungen beraten? Sehr gerne schreiben wir konkret in Ihr Profil, in welchen Fällen Sie bereits Ihre Expertise bewiesen haben.

Kennen Sie einen Anwalt, dessen Expertise bei uns gut aufgehoben wäre? Sehr gerne nehmen wir Ihre Weiterempfehlung an und fragen den jeweiligen Anwalt zu einer Registrierung an.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an den Blog-Artikeln von Legal Software. Wir werden Sie hier auch künftig regelmäßig auf dem Laufenden halten. Wir freuen uns über Ihre Kommentare zu unseren Produkten, Blog-Artikeln und YouTube-Videos sowie Ihre Anregungen für zusätzliche Features oder Softwarelösungen. Schreiben Sie uns gerne eine Mail an info@legal-software.io oder rufen Sie uns an.